Eine Firma braucht Sicherheit - für die Mitarbeiter, den Arbeitsablauf und die Umwelt. Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften kann für ein Unternehmen in wirtschaftlicher und haftungsrechtlicher Hinsicht existentiell sein.

Wir unterstützen die Arbeit der Stefan-Morsch-Stiftung, die sich zum Ziel gesetzt hat, Menschen zu gewinnen, die sich registrieren und typisieren lassen und somit zu potentiellen Knochenmark- und Stammzellspendern werden.
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Die DKMS Deutsche Knochenmarkspenderdatei gemeinnützge Gesellschaft mbH ist eine gemeinnützige Gesellschaft, deren Ziel es ist, durch Unterstützung von Knochenmarkspenden die Heilungschancen der an Leukämie und anderen lebensbedrohlichen Erkrankungen des blutbildenden Systems Erkrankten zu verbessern.

Einfach leben retten: Die Initiative herzsicheres Deutschland.
Der plötzliche Herztod stellt einen medizinischen Notfall dar. Frühdefibrillation ist das einzig wirksame Mittel gegen die lebensbedrohende Herzrhythmusstörung.
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Wir bieten die betriebsärztliche Betreuung von Firmen aller Art (von Großunternehmen bis zu Kleinbetrieben) in Kooperation mit Sicherheitsingenieuren bzw. Sicherheitsfachkräften gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Sowohl vorort in den Betrieben, als auch in der Praxis werden arbeitsmedizinische Untersuchungen durchgeführt.
Am Anfang steht die Entscheidung: Betriebsmedizin - lästige Pflicht oder Kür?
Die Arbeitsmedizin ist die medizinische, vorwiegend präventiv orientierte Fachdisziplin, die sich mit der Untersuchung, Bewertung, Begutachtung und Beeinflussung der Wechselbeziehungen zwischen Anforderungen, Bedingungen, Organisation der Arbeit einerseits sowie dem Menschen, seiner Gesundheit, seiner Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit und seinen Krankheiten andererseits befasst. Die rechtlichen Anforderungen für den betrieblichen Arbeits- u. Gesundheitsschutz ergeben sich aus dem Arbeitsschutzgesetz, dem Arbeitssicherheitsgesetz und dem berufsgenossenschaftlichen Regelwerk. Dabei verpflichtet das Arbeitssicherheitsgesetz jeden Arbeitgeber dazu, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte zu bestellen, die ihn beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung beraten und untersützen. Durch die arbeitsmedizinische Betreuung soll der Gesundheitszustand der Mitarbeiter verbessert und die Zahl der Krankenstandtage sowie der Unfälle vermindert werden. Fortschrittliche Unternehmen nutzen diesen Vorteil.
Das Tätigkeitsfeld der Arbeits- und Betriebsmedizin:
Primärprävention (Vorbeugung von Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen und Verhütung von Arbeitsunfällen)
Sekundärprävention und gegebenenfalls anschließende Veranlassung einer geeigneten Therapie (Mitwirkung bei der frühzeitigen Erkennung, der sachkundigen Begutachtung und fachgerechten Behandlung von Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen)
Tertiärprävention (Mitwirkung bei der Einleitung der medizinischen und der Durchführung der berufsfördernden Rehabilitation, Betreuung und Wiedereingliederung des kranken Menschen am Arbeitsplatz)
Informieren Sie sich auf den folgenden Seiten über Ihre Möglichkeiten!
Das Arbeitsschutzgesetz, das Arbeitssicherheitsgesetzt und die DGUV V2 verpflichten in Deutschland jeden Arbeitgeber, für eine angemessene arbeitsmedizinische Betreuung seiner Mitarbeiter zu sorgen. Sie umfasst alle zur Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren erforderlichen arbeitsmedizinischen Maßnahmen. Geregelt wird dies in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Sie bestimmt unter anderem, dass nur fachlich qualifizierte Betriebsärzte/Fachärzte für Arbeitsmedizin vom Arbeitgeber mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragt werden dürfen. Das Gebiet Arbeitsmedizin umfasst als präventivmedizinisches Fach die Wechselbeziehungen zwischen Arbeit und Beruf einerseits sowie Gesundheit und Krankheiten andererseits, die Förderung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit des arbeitenden Menschen, die Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Begutachtung arbeits- und umweltbedingter Erkrankungen und Berufskrankheiten, die Verütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefährdungen einschliesslich individueller und betrieblicher Gesundheitsberatung, die Vermeidung von Erschwernissen und die berufsfördernde Rehabilitation.